Liebe Klient:innen,
wir freuen uns Sie zu behandeln und das damit von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Bei der Terminvergabe reservieren wir Ihnen verbindlich Behandlungszeit bei einem Therapeuten Ihres Vertrauens. Wir möchten Sie dahingehend darauf aufmerksam machen, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine nach §252 und §611 ff BGB privat mit dem Wert der geplanten Behandlung zzgl. MwSt. in Rechnung stellen werden. Daher bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher innerhalb unserer Öffnungszeiten abzusagen!
Bitte nicht warten!
Ihre gesetzliche Krankenkasse achtet auf Termine! Eine Heilmittelverordnung die Sie von Ihrem Arzt erhalten, muss, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 28 Tagen begonnen werden (BG-Verordnungen innerhalb von 14 Tagen). Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 28 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten sofort anrufen.
Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen 10,00€ + 10% des Verordnungswertes. Die Rezeptgebühr so wie die Eigenbeteiligung sind die vom Patienten zu leistende, gesetzlich vorgeschriebene, Zuzahlung zum Verordnungswert. Dieser Eigenanteil ist bei Therapieende zu entrichten. Sollten Sie von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreit sein, bitten wir Sie uns die Befreiungskarte unaufgefordert vorzulegen.
